Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
Definition:
Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ist eine rechtliche Vereinbarung, die nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erforderlich ist, wenn personenbezogene Daten durch Dritte verarbeitet werden. Der AVV regelt die Verarbeitung dieser Daten durch einen Dienstleister (Auftragsverarbeiter) im Auftrag eines Verantwortlichen. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Datenverarbeitung verbleibt dabei beim Auftraggeber.
Vorteile:
- Sicherstellung der Einhaltung der DSGVO-Vorgaben
- Schutz personenbezogener Daten durch vertraglich geregelte Maßnahmen
- Transparenz und klare Verantwortlichkeiten zwischen den Parteien
- Vermeidung von Bußgeldern und rechtlichen Risiken
Anwendung in OpenTalk:
OpenTalk schließt mit seinen Kunden Auftragsverarbeitungsverträge ab, wenn personenbezogene Daten durch OpenTalk verarbeitet werden. So kann ein AV-Vertrag nach DSGVO in unserer Cloud-Lösung direkt im Profil unterzeichnet werden. Dabei stellt OpenTalk sicher, dass alle vertraglichen Regelungen den DSGVO-Anforderungen entsprechen und die Daten sicher verarbeitet werden.
Weitere Erläuterungen
BITV 2.0
Die BITV 2.0 ist eine deutsche Rechtsvorschrift, die die barrierefreie Gestaltung von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) für öffentliche Stellen des Bundes vorschreibt.
CLOUD Act (Clarifying Lawful Overseas Use of Data Act)
Der CLOUD Act verpflichtet US-IT-Unternehmen und ihre Tochterfirmen, auf Anfrage US-Behörden gespeicherte Daten bereitzustellen – unabhängig davon, ob sich diese Daten in den USA oder im Ausland befinden.