BITV 2.0
Definition:
Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) ist eine deutsche Rechtsvorschrift, die die barrierefreie Gestaltung von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) für öffentliche Stellen des Bundes vorschreibt. Sie verfolgt das Ziel, allen Menschen – insbesondere Menschen mit Behinderungen – den gleichberechtigten Zugang zu digitalen Angeboten zu ermöglichen. Die BITV 2.0 orientiert sich an den Prinzipien „wahrnehmbar“, „bedienbar“, „verständlich“ und „robust“ und ist damit ein zentraler Baustein für digitale Inklusion gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention. Sie gilt für Websites, mobile Apps, elektronische Verwaltungsprozesse und grafische Benutzeroberflächen.
Vorteile:
- Ermöglicht inklusiven Zugang zu digitalen Angeboten für Menschen mit Behinderungen
- Stärkt die digitale Teilhabe und erfüllt internationale Verpflichtungen zur Barrierefreiheit
- Schafft rechtliche Klarheit für die Gestaltung öffentlicher IKT-Lösungen
- Fördert die Qualität und Nutzbarkeit digitaler Anwendungen insgesamt
Anwendung in OpenTalk:
OpenTalk wurde mit dem Siegel „optimierte Zugänglichkeit nach BITV 2.0“ ausgezeichnet – ein klarer Nachweis für die konsequente Umsetzung digitaler Barrierefreiheit. Geprüft von der "Pfennigparade Business. Inklusiv." erfüllt OpenTalk sämtliche Anforderungen der BITV 2.0 und ermöglicht damit inklusive digitale Kommunikation für Menschen mit unterschiedlichsten Einschränkungen. Funktionen wie Screenreader-Kompatibilität, intuitive Tastaturnavigation, Kontraste und eine insgesamt nutzerfreundliche Bedienung machen OpenTalk zur barrierearmen Lösung für moderne Zusammenarbeit. Für öffentliche Stellen bedeutet das: Sie setzen auf eine Videokonferenzlösung, die nicht nur gesetzeskonform ist, sondern auch bereits kommende Vorgaben wie den European Accessibility Act erfüllt – und dabei niemanden ausschließt.
Weitere Erläuterungen
European Union Public Licence (EUPL)
Die European Union Public Licence (EUPL) ist eine Open-Source-Softwarelizenz, die von der Europäischen Kommission entwickelt wurde.
Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ist eine rechtliche Vereinbarung, die nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erforderlich ist, wenn personenbezogene Daten durch Dritte verarbeitet werden.